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   VG München, 07.08.2015 - M 25 K 14.50028   

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VG München, 07.08.2015 - M 25 K 14.50028 (https://dejure.org/2015,78283)
VG München, Entscheidung vom 07.08.2015 - M 25 K 14.50028 (https://dejure.org/2015,78283)
VG München, Entscheidung vom 07. August 2015 - M 25 K 14.50028 (https://dejure.org/2015,78283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Dublin-Verfahren - Ablauf der Überstellungsfrist und Umdeutung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 23.01.2015 - 13a ZB 14.50071

    Asylrecht Afghanistan; Unzuständigkeit der Bundesrepublik; Statthaftigkeit der

    Auszug aus VG München, 07.08.2015 - M 25 K 14.50028
    Das Bundesamt ist nämlich im Fall der Aufhebung der Ablehnung des Asylantrags als unzulässig bereits nach § 31 Abs. 2 AsylVfG von Gesetzes wegen zur Fortführung des Asylverfahrens verpflichtet (BayVGH, B.v. 23.1.2015 - 13a ZB 14.50071 - juris; U.v. 28.2.2014 - 13a B 13.30295 - juris Rn. 22; jeweils m.w.N. zur obergerichtlichen Rspr.).

    Die Unzuständigkeit der Beklagten zur Durchführung des klägerischen Asylverfahrens ergibt sich auch nicht aus § 71a Abs. 1 AsylVfG, weil eine Umdeutung des streitgegenständlichen Dublin-Bescheids in eine ablehnende Entscheidung über einen Zweitantrag mangels Vorliegen der Voraussetzungen des § 47 VwVfG für eine Umdeutung nicht in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2015 - 13a ZB 14.50071 - juris Rn. 9).

    Hierbei ist die Zuständigkeitsprüfung durch das Bundesamt der Prüfung des Asylantrags vorgelagert und von dem Verfahren zur (inhaltlichen) Prüfung des Asylantrags zu unterscheiden (BayVGH, B.v. 23.1.2015 - 13a ZB 14.50071 - juris Rn. 6).

    Eine Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, die Sache hinsichtlich der inhaltlichen Prüfung des Asylantrags spruchreif zu machen, besteht nicht (BayVGH, B.v. 23.1.2015, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 13a B 13.30295

    Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien

    Auszug aus VG München, 07.08.2015 - M 25 K 14.50028
    Das Bundesamt ist nämlich im Fall der Aufhebung der Ablehnung des Asylantrags als unzulässig bereits nach § 31 Abs. 2 AsylVfG von Gesetzes wegen zur Fortführung des Asylverfahrens verpflichtet (BayVGH, B.v. 23.1.2015 - 13a ZB 14.50071 - juris; U.v. 28.2.2014 - 13a B 13.30295 - juris Rn. 22; jeweils m.w.N. zur obergerichtlichen Rspr.).

    Denn mit der Aufhebung des streitgegenständlichen Bescheids ist das Bundesamt von Gesetzes wegen gemäß § 31 Abs. 2 AsylVfG zur Fortführung des Asylverfahrens verpflichtet (BayVGH, U.v. 28.2.2014, a.a.O.).

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG München, 07.08.2015 - M 25 K 14.50028
    Dublin-III-VO als zwischenstaatliche Regelungen mit dem Ziel der zeitnahen Feststellung und zügigen Überstellung an den zuständigen Mitgliedstaats vorrangig an die Mitgliedstaaten richten und keine subjektiven Rechte der Asylbewerber begründen (EuGH, U.v. 14.11.2013 - C-4/11 - juris; U.v. 10.12.2013 - C-394/12 - juris), insbesondere nicht auf Prüfung des Asylantrags in der Bundesrepublik Deutschland wegen Ablaufs der Überstellungsfrist (OVG SH, B.v. 24.2.2015 - 2 LA 15/15 - juris m.w.N.).
  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

    Auszug aus VG München, 07.08.2015 - M 25 K 14.50028
    Dublin-III-VO als zwischenstaatliche Regelungen mit dem Ziel der zeitnahen Feststellung und zügigen Überstellung an den zuständigen Mitgliedstaats vorrangig an die Mitgliedstaaten richten und keine subjektiven Rechte der Asylbewerber begründen (EuGH, U.v. 14.11.2013 - C-4/11 - juris; U.v. 10.12.2013 - C-394/12 - juris), insbesondere nicht auf Prüfung des Asylantrags in der Bundesrepublik Deutschland wegen Ablaufs der Überstellungsfrist (OVG SH, B.v. 24.2.2015 - 2 LA 15/15 - juris m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 02.02.2015 - 1 Bf 208/14

    Zur Statthaftigkeit der isolierten Anfechtungsklage gegen ablehnenden Bescheid

    Auszug aus VG München, 07.08.2015 - M 25 K 14.50028
    Die isolierte Anfechtungsklage gegen die sog. Dublin-Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) (Ablehnung des Asylantrags als unzulässig gemäß § 27a AsylVfG und Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG) ist statthaft (OVG Hamburg, B.v. 2.2.2015 - 1 Bf 208/14 AZ - juris Rn. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.2015 - 2 LA 15/15

    Sog. Dublin II-VO; Zweck der Fristbestimmungen; subjektives Recht

    Auszug aus VG München, 07.08.2015 - M 25 K 14.50028
    Dublin-III-VO als zwischenstaatliche Regelungen mit dem Ziel der zeitnahen Feststellung und zügigen Überstellung an den zuständigen Mitgliedstaats vorrangig an die Mitgliedstaaten richten und keine subjektiven Rechte der Asylbewerber begründen (EuGH, U.v. 14.11.2013 - C-4/11 - juris; U.v. 10.12.2013 - C-394/12 - juris), insbesondere nicht auf Prüfung des Asylantrags in der Bundesrepublik Deutschland wegen Ablaufs der Überstellungsfrist (OVG SH, B.v. 24.2.2015 - 2 LA 15/15 - juris m.w.N.).
  • VG Würzburg, 17.03.2015 - W 1 K 14.50192

    Asylbewerber aus Kosovo; Überstellung nach Belgien; systemische Mängel

    Auszug aus VG München, 07.08.2015 - M 25 K 14.50028
    Einer auf ein weitergehendes Ziel gerichteten Verpflichtungsklage fehlt daher das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (VG Würzburg, U.v. 17.3.2015 - W 1 K 14.50192 - juris Rn. 18).
  • VG Würzburg, 27.11.2014 - W 3 K 13.30553

    Dublin-Verfahren; Ablauf Überstellungsfrist; (keine) Umdeutung des Bescheides;

    Auszug aus VG München, 07.08.2015 - M 25 K 14.50028
    Somit spielt es keine entscheidende Rolle, dass das Verfahren mit dem Ablauf der Überstellungsfrist gleichsam in den Zustand zurückversetzt wird, in dem es sich bei Antragstellung in Deutschland befunden hat, was wiederum die Pflicht der Beklagten zur Behandlung des Asylantrags und zur Prüfung, ob es sich um einen Erst- oder um einen Zweitantrag handelt (vgl. VG Würzburg, U.v. 27.11.2014 - W 3 K 13.30553 - juris Rn. 23), zur Folge hat.
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